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Versand as-a-Service

Preis auf Anfrage. Sie können dieses Produkt kaufen und wir melden uns so schnell wie möglich bei Ihnen.

Versand as a Service

Mit der Buchung des Versand Services von Parcel International können unsere Kunden Abholungen oder Lieferungen um die ganze Welt aber natürlich auch national arrangieren. Sie profitieren von den günstigen Verträgen, die wir mit führenden Kurier-Dienstleistern geschlossen haben. Jedes Mal wenn Sie eine Sendung versenden wollen,  ungeachtet ob monatlich nur ein Paket oder mehrere Paletten pro Woche, können Sie  alle Ihre Sendungen mit unserem Booking-Service buchen.

Versand-App

Den Zugang zum Versand-Service erhalten Sie nach Ihrer Buchung über die Versand-App. Diese wird in Ihrem logistics mall  Benutzerportal bereitgestellt und erlaubt das Scannen einer Versandeinheit, die vorher z.B. mit der Verpackungs-App am Packplatz verpackt wurde. Bei der Buchung einer Sendung wird das entsprechende Label erzeugt und kann ausgedruckt werden.  

VERSANDMETHODEN

Mit der Nutzung des Versand-Services von Parcel International steht Ihnen die Nutzung  unterschiedlicher Versandmethoden offen. Wir unterscheiden zwischen Paket/Express Versand und Stückgut. Abhängig von der Zieladresse und dem Volumen/Gewicht der Versandeinheiten wählen wir den jeweils passenden Dienstleister aus.

Im Express Versand werden die Transporteinheitstypen Colli, Europalette und Palette unterschieden. Der Versand wird von etablierten Carrier-Dienstleistern, z.B. TNT, FedEx, UPS und DPD, durchgeführt. Unsere Software erzeugt das passende Label

Es entstehen versandabhängige Zusatzkosten!


Anbieter:
Parcel International
Homepage:
Erscheinungsdatum:
08.12.2017

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Logata Logistics Mall (Stand 07.01.2016)


Vorbemerkung

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem sich als Nutzer der logistics mall registrierenden Unternehmen (Nutzer) und der Logata Digital Solutions GmbH GmbH, Schlavenhorst 88a, 46395 Bocholt (Logata).

Das Nutzungsangebot für die logistics mall ist dabei allein für Geschäftskunden bestimmt. Mit der Anmeldung zur Nutzung der logistics mall akzeptiert der Nutzer die nachfolgenden Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Nutzung der logistics mall.

 

1. Leistungsgegenstand

1.1    Die logistics mall ist ein virtueller Marktplatz, auf dem dem Nutzer vernetzte Logistik-Dienstleistungen und Softwaresysteme von verschiedenen Softwareanbietern und -dienstleistern zur Verfügung gestellt werden. Logata stellt dem Nutzer mit der logistics mall somit ausschließlich eine Plattform bzw. eine technische Möglichkeit zur Verfügung, auf die der Nutzer die von dritten Softwareanbietern und -dienstleistern angebotenen Logistik-Dienstleistungen und Softwaresysteme bedarfsorientiert miteinander kombinieren und entsprechend vom jeweiligen Softwareanbieter und -dienstleister anmieten kann. Hierfür wird der Nutzer mit dem jeweiligen Softwareanbietern und -dienstleister einen gesonderten Vertrag schließen. Klarstellend wir festgehalten, dass Logata somit nicht Vertragspartner des Nutzers für das Anmieten und/oder den Erwerb von Logistik-Dienstleistungen und Softwaresysteme ist, so dass eine Haftung und/oder Gewährleistung von Logata für etwaige mangelnde Funktionsfähigkeit der über die logistics mall angemieteten und/oder  erworbenen Software nicht gegeben ist.

1.2    Logata übernimmt jedoch im Namen und Auftrag des jeweiligen Softwareanbieters und -dienstleisters die Abrechnung und das Inkasso der nutzungsabhängigen Vergütungen der über die logistics mall von dem Nutzer in Anspruch genommenen Angebote des jeweiligen Softwareanbieters und -dienstleisters.

 

2. Registrierung des Nutzers

2.1    Die Registrierung des Nutzers für die Logistics Mall erfolgt durch einen Mitarbeiter oder Vertreter des Nutzers.

2.2    Mit dem Abschluss des Registrierungsvorgangs gibt der Nutzer ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages zur Nutzung der logistics mall ab. Logata nimmt dieses Angebot durch Freischaltung des Nutzers für die logistics mall an, wodurch der Nutzungsvertrag zwischen dem Nutzer und Logata zustande kommt. Zur Freischaltung erhält der Mitarbeiter oder Vertreter des Nutzers gem. Ziffer. 2.1 einen Freischaltungslink per Email und erhält als sog. Administrator Administratorrechte. Logata behält es sich vor, die Freischaltung ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

2.3    Der im System hinterlegte Administrator kann nun weitere Benutzerkonten für den Nutzer anlegen.

2.4    Die Berechtigung des Administrators kann durch den Nutzer jederzeit widerrufen werden. In diesem Zusammenhang kann der Nutzer eine andere natürlich Person als Administrator benennen. Hierzu sind die Vorlage der entsprechenden Bevollmächtigung der Ersatzperson sowie deren Annahme durch Logata erforderlich. Die Annahme durch Logata darf jedoch nicht willkürlich verweigert werden.

 

3. Rechte und Pflichten von Logata

3.1    Logata stellt die Logistics Mall auf dem/den Servern eines von Logata mit dem entsprechenden Betrieb beauftragten Dritten zur Verfügung. Logata stellt dem Nutzer alle erforderlichen Zugriffsdaten zur Verfügung, um die logistics mall gemäß den Vereinbarungen dieser AGB nutzen zu können.

3.2    Logata bemüht sich eine grundsätzliche Verfügbarkeit der logistics mall von 24 Stunden pro Tag an 7 Tagen in der Woche sicher zu stellen. Der Nutzer erkennt jedoch an, dass eine durchgängige Verfügbarkeit der logistics mall technisch aufgrund der aktuell zur Verfügung stehenden Technologien nicht zu garantieren ist. Logata bemüht sich im Rahmen der technischen Möglichkeiten eine konstante Vorhaltung und Verfügbarkeit der gespeicherten Daten und der Funktionalität der logistics mall sicher stellen zu lassen. Insbesondere Wartungs-, Sicherheits- oder Kapazitätsbelange betreffend, die nicht in dem Verantwortungsbereich von Logata stehen, können aber zu kurzfristigen Störungen oder zu vorübergehenden Einstellungen der Verfügbarkeit der logistics mall führen. Im Falle von Wartungsarbeiten an der logistics mall und/oder den entsprechenden Servern, die länger als 3 Stunden in Anspruch nehmen, wird Logata den Nutzer rechtzeitig vor Beginn der auszuführenden Arbeiten per E-Mail informieren oder informieren lassen. Alle Ansprüche gegen Logata, die auf Beeinträchtigungen und/oder Unterbrechungen im Sinne dieser Regelung zurückzuführen sind, werden soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.

3.3  Logata behält sich vor, die logistics mall zu modifizieren und technische Änderungen vorzunehmen, sofern dies dem Nutzer zumutbar ist, weiterhin den Kerngedanken der logistics mall fördert und die Funktionalität der logistics mall hierdurch nicht verringert wird.

 

4. Rechte und Pflichten des Nutzers

4.1    Nach der erfolgreich abgeschlossener Registrierung für die logistics mall ist der Nutzer berechtigt, die im Rahmen des Betriebs der logistics mall angebotenen Softwareprodukte und –dienstleistungen Dritter nach Abschluss von jeweils gesonderten Verträgen via Internet zu nutzen. Darüber hinausgehende Rechte erhält der Nutzer nicht. Der Zugang und die Nutzung der logistics mall erfolgt dabei unentgeltlich.

4.2    Der Nutzer verpflichtet sich, Zugangsdaten, insbesondere das Passwort für die logistics mall nicht an unbefugte Dritte weiterzugeben. Der Nutzer stellt eine Aufbewahrung der Zugangsdaten so das unbefugte Dritte keinen Zugang hierauf haben sicher. Der Nutzer verpflichtet den von ihm benannten Administrator entsprechend. Der Nutzer informiert Logata unverzüglich, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugte Dritte das Passwort zugänglich und bekannt ist und sorgt dafür, dass Passwort unverzüglich zu ändern.

4.3    Der Nutzer wird Logata unverzüglich über Statusveränderungen im Unternehmen des Nutzers informieren, die für das vorliegende Vertragsverhältnis von Bedeutung sein können. 

 

5. Anzeige von Mängeln oder Störungen

Der Nutzer ist verpflichtet, etwaige auftretende Mängel oder Störungen an der Logistics Mall unter Angabe der zur Aufklärung dienlichen Information Logata unverzüglich schriftlich an den in der logistics mall benannten Support, wobei hierfür E-Mail ausreichend ist, mitzuteilen.

 

6. Vertragspflichtverletzung durch den Nutzer

Im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch den Nutzer, behält sich Logata das Recht vor, die Nutzung der logistics mall durch den Nutzer zumindest vorübergehend auszusetzen. Über diese Aussetzung der Zugangsberechtigung zur logistics mall wird Logata den Nutzer rechtzeitig informieren. Auch hierfür ist eine Information über E-Mail ausreichend. Wird die Vertragsverletzung durch den Nutzer eingestellt, räumt Logata nach entsprechender Anzeige gegenüber dem Nutzer diesem wiederum den entsprechenden Zugang ein.

 

7. Gültigkeit der AGB

7.1    Diese AGB gelten ab der Bereitstellung des Zugangs zur logistics mall auf unbestimmte Zeit mindestens jedoch bis 3 Monate nach Beendigung der längsten Laufzeit eines Einzelvertrages des Nutzers mit einem Softwareanbieter und – dienstleister im Rahmen der logistics mall. Eine ordentliche Kündigung ist während der Mindestlaufzeit ausgeschlossen. Hiervon unberührt bleibt das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund.

7.2    Als wichtiger Grund gilt insbesondere:

-       wenn der Nutzer wiederholt gegen die Regelungen dieser AGB verstößt,

-     Nutzer seinen Zahlungspflichten ganz oder teilweise länger als 30 Tage in Verzug gerät oder Logata Informationen über die wirtschaftliche Situation des Auftraggebers zukommen, die ihn ernsthaft daran zweifeln lassen, dass der Nutzer seinen Vertragspflichten, insbesondere seinen Zahlungspflichten, vertragsgemäß nachkommt bzw. nachkommen kann,

-      über das Vermögen eines Vertragspartners das Insolvenzverfahren berechtigterweise beantragt, eröffnet oder mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse abgewiesen wird,

-     über Nutzer über einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten keine Aktivitäten erfolgen. Als Aktivität wird auch die Einwahl auf die logistics mall angesehen.

7.3    Jede Kündigung bedarf der Schriftform. Ausgenommen hiervon ist lediglich die Kündigung wegen mangelnder Aktivität gem. Ziffer 7.2,  4. Spiegelstrich dieser AGB. Hier reicht die Kündigung in Textform, also auch per E-Mail, aus.

 

8. Haftung von Logata

8.1    Logata haftet uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen, sowie für Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist beruhen, wobei im letzten Fall die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt ist, soweit Logata nicht vorsätzlich gehandelt hat.

8.2    Logata haftet zudem für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, jedoch nur soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder einer Kardinalpflicht betrifft. Logata ersetzt dabei nur die Schäden, die in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.

8.3  Eine weitergehende Haftung von Logata ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche, Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung sowie für Ansprüche, die auf einer Leistungsverzögerung oder Unmöglichkeit auf Grund höherer Gewalt beruhen. Soweit die Haftung von Logata ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von deren Angestellten, Arbeitnehmern, Mitarbeitern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.

 

9. Freistellung

Sofern der Nutzer durch eine missbräuchliche Nutzung der logistics mall die Rechte Dritter verletzt, stellt der Nutzer Logata auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen, einschließlich der angefallenen und nachgewiesenen Kosten der Rechtsverteidigung, frei. Weitergehende Schadensersatzansprüche von Logata bleiben hiervon unberührt.

 

10. Datenschutz

Logata ist sich bewusst, dass dem Nutzer ein besonders sensibler Umgang mit allen personenbezogenen Daten, die der Nutzer an Logata übermitteln, äußerst wichtig ist. Logata versichert hiermit, dass alle einschlägigen gesetzlichen Datenschutzvorgaben beachtet werden und die personenbezogenen Daten der Nutzer, insbesondere nicht unbefugt an Dritte weitergegeben werden. Einzelheiten hierzu sind in den gesonderten Datenschutzbestimmungen von Logata geregelt.

 

11. Schlussbestimmungen

11.1 Dieser Vertrag und seine Änderungen bedürfen der Schriftform, Nebenabreden bestehen nicht.

11.2 Logata behält sich vor, diese AGB jederzeit ohne Nennung von Gründen zu ändern, es sei denn, die Änderung ist für den Nutzer nicht zumutbar. Logata wird den Nutzer über Änderungen der AGB rechtzeitig benachrichtigen. Widerspricht der Nutzer der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von zwei Wochen nach der Benachrichtigung, gelten die geänderten AGB als vom Nutzer angenommen.

11.3 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrags oder seiner Bestandteile lässt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Die Vertragspartner sind im Rahmen des Zumutbaren nach Treu und Glauben verpflichtet, eine unwirksame Bestimmung durch eine ihrem wirtschaftlichen Erfolg gleichkommende wirksame Regelung zu ersetzen, sofern dadurch keine wesentliche Änderung des Vertragsinhaltes herbeigeführt wird; das Gleiche gilt, falls ein regelungsbedürftiger Sachverhalt nicht ausdrücklich geregelt ist.

11.4 Erfüllungsort für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Verpflichtungen, einschließlich der Zahlungspflicht, ist der Sitz von Logata.

11.5 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis sich ergebenden Streitigkeiten ist der Firmensitz von Logata.

11.6 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Support-Hotline

Der First Level Support stellt die Erreichbarkeit über das Ticketsystem der logistics mall sicher. 

Eingehende Tickets werden vom Support-Team der logistics mall in folgenden Schritten bearbeitet.

  1. Einstellen eines Support-Tickets durch den Kunden
  2. Klassifizierung des Fehlers gemäß A, B, C,  D durch das Support-Team
  3. Es erfolgt eine Rückmeldung an den Kunden
  4. Entstörung (ggfs. unter Eskalation an den Anbieter) durch das Support-Team
  5. Rückmeldung an den Kunden

Leistungsdaten

Erreichbarkeit

24 Stunden an sieben Tagen pro Woche (24x7)
(Entgegennahme des Tickets)

Reaktionszeit

Am nächsten Arbeitstag

In der Regel bearbeiten wir Ihre Anfrage innerhalb unserer Bürozeiten
Werktags, Montags bis Freitags 9:00 bis 17:00 Uhr

Wiederherstellungszeit

-/- 
(Garantierte Wiederherstellungszeiten bieten wir Ihnen gerne separat an)

Fehlerklassen

 

Fehlerklasse A

 

Betriebsverhindernder Mangel für den kein akzeptabler Workaround existiert.
Praktisch steht die Software nicht zur Verfügung, ein ordnungsgemäßes Arbeiten ist nicht möglich.

Fehlerklasse B

 

schwerer betriebsbehindernder Mangel, für den ein Workaround existiert, der erheblichen Mehraufwand verursacht.
Das Arbeiten mit der Software ist in einem wichtigen Teilbereich nicht oder nur eingeschränkt möglich

Fehlerklasse C

 

leicht betriebsbehindernder Mangel.

Das Arbeiten mit der Software ist in einem wichtigen Teilbereich eingeschränkt oder nur mit verhältnismäßig geringem Mehraufwand möglich. Die Kernfunktionalität steht zur Verfügung.

Fehlerklasse D

 

nicht betriebsbehindernder Mangel

 

Leistungsbeschreibung


 Managed App Server vorhanden

Leistungsbeschreibung

Mit der Bestellung der App durch den Kunden im App Store kommt ein Vertrag zwischen dem Anwender und dem Anbieter der App zustande.

Der Betreiber stellt dem Kunden die App auf dem Managed App Server des Kunden bereit. Der Betreiber betreibt für den Kunden eine Instanz der App unter Berücksichtigung des Betreiberkonzeptes der Logitsics Mall. Hierzu gehört die Installation, Pflege und das Monitoring der App.

Laufende Leistung

Folgende Leistungen werden durch die Betreiber gegenüber dem Kunden erbracht;

  • Systembetrieb abzgl. geplanter Unterbrechungszeiten (Systemwartung, Release-Wechsel, etc.) sowie evtl. Ausfallzeiten aufgrund von Störungsunterbrechungen.
  • Die Pflege der App umfasst die Installation und Konfiguration von notwendigen Software-Modifikationen wie z.B. Patches und Fixes.
  • Überwachung der App durch entsprechende System-Management-Tools

Leistungen

Beschreibung

Abrechnungseinheit

Betrieb App

Betrieb der App

gemäß Preismodell der App lt. Produkt-Beschreibung und den allgemeinen Geschäftsbedingungen (Verweis).

 

Einmalleistungen

Auf Basis der jeweiligen Beauftragungen des Kunden wird die Betreiber mit der genannten Vorlaufzeit (Spalte „Bereitstellungszeit“) folgende Initialleistungen erbringen;

Leistungen

Beschreibung

Bereitstellungszeit

Abrechnungseinheit

Installation der App

Installation (Deployment) auf dem Managed App Server des Kunden nebst Grundkonfiguration

Gemäß Bereitstellzeit lt. Produkt-Beschreibung

Gemäß Preismodell der App lt. Produkt-Beschreibung.

Verfügbarkeiten

Die folgende Tabelle gibt die Verfügbarkeit derApp wieder. Die Verfügbarkeit und Wartungsfenster werden auf Jahresbasis angegeben.

Die App wird mit einer Standard Verfügbarkeit betrieben.

Leistungen

Verfügbarkeit pro Monat

Max. Ausfallzeit pro Monat

Anzahl geplanter Wartungsfenster pro Jahr

Standard Verfügbarkeit

98 %

16 Stunden

4

Mittlere Verfügbarkeit

99 %

8 Stunden

3

Hoch Verfügbarkeit

99,5 %

4 Stunden

2

 

Im Rechenzentrum gibt es quartalweise Wartungsfenster. Die Termine der jeweiligen Wartungsfenster werden im letzten Quartal eines Kalenderjahres für das Folgejahr geplant und dem Kunden mitgeteilt.

Der Betreiber teilt dem Kunden mit einem Vorlauf von 4 Wochen mit, ob ein Wartungsfenster in Anspruch genommen wird und welche Services betroffen sind.

Außerhalb dieser planmäßigen Wartungsfenster können im Rahmen des Change-Management-Prozesses weitere Wartungsfenster vereinbart werden.

Ausschlüsse

Zu den ungeplanten Ausfallzeiten zählen nicht:

  • Wartungs- oder Stillstandzeiten, die zusätzlich von Kunde angefordert oder mit Kunde vereinbart wurden
  • Unterbrechungszeiten, die außerhalb der Verantwortung / Kontrolle von Betreiber liegen
  • Ausfallzeiten, die von Kunde oder von Dritten außerhalb des Verantwortungsbereichs von Betreiber verursacht werden

    Zur verfügbaren Nutzung zählen auch die nachfolgend bezeichneten Zeiträume während

  • Störungen in oder aufgrund des Zustandes der nicht vom Anbieter, Betreiber oder seinen Erfüllungsgehilfen bereit zu stellenden Infrastruktur;
  • Störungen oder sonstigen Ereignissen, die nicht von Betreiber oder einem seiner Erfüllungsgehilfen verursacht sind;
  • unerheblicher Minderung der Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch.

    Nichtverfügbarkeit liegt vor, wenn im Übrigen die vereinbarten Funktionalitäten nicht benutzbar sind. Die Parteien vereinbaren, dass die Nichtverfügbarkeit gemäß oben aufgeführten Beschreibung nicht überschritten werden darf.

Grundlagen der Rechnungstellung

Abrechnungseinheit(en)

Die Verrechnungseinheit der App wird im Preismodell definiert. Das Preismodell umfasst die einzelnen Bestandteile

  • Einmalpreis zur Einrichtung der App nach der Bestellung
  • Monatliche Pauschale für den Zeitraum der Nutzung
  • Monatliche Gebühren pro Benutzer für den der Zugriff auf die App konfiguriert wurde
  • Transaktionsgebühren, die nach Transaktionsverbrauch abgerechnet werden

Vermessung des Abnahmevolumens

Sofern das Preismodell Transaktionspreise definiert erfolgt die Vermessung des verbrauchten Volumens des Service zum Ende des laufenden Monats.In einem Verbrauchsreport werden die abgenommenen Mengen in der jeweiligen Leistungseinheit dokumentiert. Zur Abrechnung wird die Anzahl der tatsächlich verbrauchten Transaktionen herangezogen.


 Managed App Server vorhanden

zApp kostenpflichtig bestellen

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