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smapOne No-Code-Plattform

Preis auf Anfrage. Sie können dieses Produkt kaufen und wir melden uns so schnell wie möglich bei Ihnen.

Senken Sie Ihre Verwaltungskosten und bearbeiten Sie Ihre Lieferaufträge schneller durch digitale Übergabeprotokolle und einen durchgängigen Logistikprozess. Setzen Sie dabei auf Standardapps im Business AppStore - gearbeitet wird ortsunabhängig, an Arbeitsplatzrechnern, Tablets und Smartphones.

Sie nutzen bereits den Standardprozess „Wareneingang“ aus der logistics mall, um mit den Apps „Wareneingang“ und „mobiler Wareneingang“ einen Wareneingang gegen Avis zu erfassen. Um zusätzlich eventuelle Schäden zu erfassen, erstellen Sie sich einfach eine eigene individuelle „Schaden erfassen-App“. Mit der individuellen App kann ein Lagerarbeiter seine Protokolle komfortabel auf dem Smartphone oder Tablet eingeben. Die Daten sind sofort zentral und per E-Mail verfügbar und können an den Kunden oder zur Rechnungsstellung weitergeleitet werden. Business-Apps in 30 Minuten - plattformunabhängig, nativ und ohne Programmierkenntnisse.

Was bringt es Ihnen?

  • Vollständige Dokumentation: Kein Digitalisierungsaufwand für erfasste Protokolle
  • Reduktion Verwaltungskosten: Schnelle Abrechnung durch digitale Dokumentation
  • Optimierte Lagerverwaltung: Schnellere Abarbeitung der Lieferungen
  • Glückliche Kunden und Mitarbeiter: Schluss mit lästigem Papierkram

Leistungsmerkmale

  • Apps erstellen ohne Programmierkenntnisse
  • Vernetzte Apps für durchgängige Prozesse
  • Tägliche Backups Ihrer Daten
  • Verschlüsselte Datenübertragung
  • Fotodokumentation und digitale Unterschrift
  • Standort hinzufügen mit dem GPS-Modul
  • Barcodes scannen und lesen
  • Offlinebetrieb am Smartphone und Tablet
  • Plattformübergreifend (iOS, Android, Windows)
  • Geräte, Anwender und Daten managen
  • Mietmodell

Vertragslaufzeit: 12 Monate


Anbieter:
Bitergo GmbH
Homepage:
Erscheinungsdatum:

Diese Nutzungsbedingungen für die smapOne Plattform („Nutzungsbedingungen“) regeln das rechtliche Verhältnis zwischen der smapOne AG, Hohenzollernstraße 47, 30161 Hannover („smapOne“) und den Unternehmen, welche die unter https://www.smapone.com durch smapOne betriebene App-Builder-Plattform („Plattform“) nutzen. Die Plattform ermöglicht die Erstellung von eigenen Applikationen durch die Nutzer, welche auf mobilen Endgeräten installiert und produktiv genutzt werden können („smapOne-Apps“).

§ 1 Nutzerkonto

(1) Um die Plattform nutzen zu können, muss ein Nutzerkonto angelegt werden. Durch das Anlegen eines Nutzerkontos kommt ein Vertrag über die Nutzung der Plattform nach diesen Nutzungsbedingungen zwischen smapOne und dem Unternehmen zustande, für welches das Nutzerkonto angelegt wird („Vertragspartner“).

(2) Das Nutzerkonto muss im Rahmen der Erstellung einer Person, die als Arbeitnehmer des Vertragspartners angestellt sein muss („Account Owner“), zugeordnet werden. Für jeden Account Owner, der auf der Plattform smapOne-Apps erstellt, ist ein separates Nutzerkonto notwendig.

(3) In Urlaubszeiten und während krankheitsbedingter Abwesenheit ist die Verwendung dieses Nutzerkontos durch einen vom Vertragspartner bestimmten Vertreter zulässig. Sollte ein Account Owner dauerhaft seine Tätigkeit für den Vertragspartner beenden oder auf einen anderen Arbeitsplatz des Vertragspartners wechseln, welcher der weiteren Tätigkeit als Account Owner im Wege steht, kann der Vertragspartner den Account an einen neuen Account Owner übergeben. Der neue Account Owner ist verpflichtet, die persönlichen Angaben in dem Account entsprechend zu aktualisieren.

(4) Die Anmeldung ist nur durch bzw. im Auftrag von Unternehmern im Sinne des § 13 BGB gestattet.

§ 2 Funktionalitäten der Plattform; Verantwortung des Vertragspartners für User

(1) Die Plattform ermöglicht es, individuelle smapOne-Apps aus vorgefertigten Bestandteilen zu erstellen. smapOne behält sich ausdrücklich vor, nach freiem Ermessen über das Angebot einzelner Funktionalitäten der Plattform zu entscheiden, sofern diese nicht ausdrücklich als Eigenschaft der Plattform auf der Internetseite www.smapOne.com benannt wurden.

(2) Die smapOne-Apps können einem Endnutzer („User“) zur Nutzung auf einem mobilen Endgerät zur Verfügung gestellt werden („Deployment“). Hierzu kann der Account Owner über die Plattform eine E-Mail an den User senden, welche einen Link zum Starten des Downloads der smapOne-App enthält. Zusätzlich zu der smapOne-App ist eine Standardsoftware von smapOne, die so genannte „smapOne-Basis-App“, zum Betrieb der smapOne-Apps notwendig, die jederzeit kostenlos über den App-Store des jeweiligen mobilen Endgeräts heruntergeladen werden kann.

(3) Der Vertragspartner ist für die Nutzung der smapOne-Apps verantwortlich. Insbesondere muss der Vertragspartner selbstständig prüfen, ob er durch die Zurverfügungstellung der smapOne-App ein Telemedium im Sinne des Telemediengesetzes („TMG“) betreibt. Es obliegt dem Vertragspartner, ein eigenes Impressum nach §§ 5 und 6 TMG bereitzustellen.

(4) Zu jeder smapOne-App gehört neben der smapOne-Basis-App ein Teil der Software, die auf einem Server abläuft („Backend“). Zum Betrieb des Backends stellt smapOne tarifabhängig bestimmte Serverkapazitäten zur Verfügung (Siehe § 8). Das Backend einer smapOne-App kann nur auf Servern von smapOne betrieben werden. Zugriff auf das Backend hat jeweils nur der Account Owner.

§ 3 Verantwortlichkeit bezüglich personenbezogener Daten der User

(1) smapOne erhebt im Rahmen des Betriebs der Plattform ausschließlich diejenigen Daten, die zum Betrieb der Plattform zwingend notwendig sind. Weitere Informationen hierzu finden Sie in den „Hinweisen zum Datenschutz beim smapOne-Apps“ auf www.smapone.com.

(2) Im Rahmen der kostenlosen Nutzung nach § 7 ist es dem Vertragspartner untersagt, weitere personenbezogene Daten zu erheben und im Backend zu speichern.

(3) Soweit der Vertragspartner im Rahmen der kostenpflichtigen Nutzung gem. § 8 seine smapOne-App so einrichtet, dass personenbezogene Daten erhoben und im Backend gespeichert werden, ist der Vertragspartner die verantwortliche Stelle im Sinne von § 3 Abs. 7 BDSG in Bezug auf die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung dieser Daten. Es obliegt dem Vertragspartner eventuell notwendige Einwilligungserklärungen der User einzuholen und eventuell notwendige Hinweise gemäß § 13 TMG zu erteilen.

(4) Wenn durch eine smapOne-App personenbezogene Daten im Auftrag eines Vertragspartners erhoben und im Backend gespeichert werden, die über die gemäß § 3 Ziffer (1) notwendigen Daten hinausgehen, muss der Vertragspartner zusätzlich mit smapOne einen Auftragsdatenverarbeitungsvertrag abschließen.

§ 4 Minimalanforderungen an mobile Endgeräte

(1) Die smapOne-Apps können auf sämtlichen gängigen mobilen Endgeräten betrieben werden, die auf der Liste getesteter Endgeräte auf unserer Homepage unter www.smapone.com aufgeführt sind.

(2) Da die Minimalanforderungen an die smapOne-Apps je nach Komplexität der Apps und Umfang der zu übertragenden Daten stark schwanken können,. garantiert smapOne keine bestimmten Antwortzeiten oder ähnliche Performanceindikatoren. Vor diesem Hintergrund liegt es in der Verantwortung des Vertragspartners im Rahmen des kostenlosen Testzugangs zu prüfen, ob die durch ihn erstellten smapOne-Apps für den angestrebten Einsatzzweck auf den zu verwendenden mobilen Endgeräten geeignet sind.

(3) Für den Betrieb der smapOne-Apps auf Endgeräten müssen diese Endgeräte zumindest zeitweise über eine Verbindung zum Internet verfügen, die einen Down- und Upload von Daten ermöglicht. Wenn der Vertragspartner eine smapOne-App datenintensiv gestaltet, kann es sein, dass eine Internetverbindung mit hohem Datendurchsatz zum reibungslosen Betrieb der smapOne-App erforderlich ist. Auch vor diesem Hintergrund liegt es in der Verantwortung des Vertragspartners im Rahmen des kostenlosen Testzugangs zu prüfen, ob die durch ihn erstellten smapOne-Apps für den angestrebten Einsatzzweck mit den vorhandenen Internetzugängen der mobilen Geräte betrieben werden können.

§ 5 Verpflichtungen des Vertragspartners bei Erstellung und Betrieb einer smapOne-App

(1) Der Vertragspartner muss sich bei der Erstellung und dem Betrieb von smapOne-Apps an Recht und Gesetz halten. Es ist insbesondere verboten, durch die smapOne-Apps wettbewerbswidrige Geschäftspraktiken durchzuführen oder durch die smapOne-Apps Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten zu begehen oder deren Begehung Vorschub zu leisten.

(2) Soweit der Vertragspartner eigene Grafiken, Videos, eigenen Content oder sonstiges geschütztes Material in eine smapOne-App integriert, muss er über die hierzu notwendigen Urheber-, Marken- und Designschutzrechte oder die ausreichenden Lizenzrechte verfügen.

(3) Es ist dem Vertragspartner verboten, die Software von smapOne zu verändern, es sei denn, dies erfolgt über die entsprechenden Funktionalitäten der Plattform.

(4) Es ist dem Vertragspartner verboten, die Software von smapOne zu dekompilieren, es sei denn, dies ist im Rahmen von § 69e UrhG gesetzlich gestattet.

(5) Soweit smapOne Kenntnis von einem rechtswidrigen Inhalt einer smapOne-App erlangt, wird smapOne diese und das entsprechende Nutzerkonto des Account Owners unverzüglich sperren.

(6) Sollte ein Dritter gegen smapOne eine Rechtsverletzung geltend machen, die auf einem zumindest leicht fahrlässigen Verhalten des Vertragspartners beruht, so stellt der Vertragspartner smapOne von allen hierdurch entstehenden Kosten, insbesondere Schadensersatzansprüchen, Verfahrenskosten und den Kosten einer angemessenen Verteidigung durch Rechtsanwälte, frei.

(7) Der Vertragspartner ist verpflichtet, smapOne Mängel der Software unverzüglich zu melden. Er wird hierbei die Hinweise von smapOne zur Problemanalyse im Rahmen des ihm Zumutbaren berücksichtigen und alle ihm vorliegenden, für die Beseitigung des Mangels erforderlichen Informationen an smapOne weiterleiten.

§ 6 Nutzungsrechte; Verbot der Weitergabe

(1) smapOne räumt dem Vertragspartner das einfache, nicht übertragbare Recht ein, die ihm überlassene Software (der jeweiligen smapOne-App und smapOne-Basis-App) im Objektcode sowie das Backend der smapOne-App und das smapOne-Portal für eigene Geschäftszwecke im Unternehmen des Vertragspartners nach Maßgabe dieser Nutzungsbestimmungen befristet auf die Dauer dieses Vertrages zu nutzen. Diese Nutzungsrechteeinräumung bezieht sich nicht auf die Third Party Software, die Bestandteil der smapOne-App, der smapOne-Basis-App und des Backends ist. Für die Third Party Software gelten eigene Nutzungsbestimmungen, die sich aus der Third Party Software List auf unserer Homepage ergeben. Für den Vertragspartner entstehen dadurch keine Nachteile. Der Vertragspartner erhält in jeden Fall ausreichend Rechte für die Verwendung der smapOne-App, der smapOne-Basis-App und des Backends gemäß den vorliegenden Nutzungsbedingungen.

(2) Die smapOne-Apps dürfen nicht weiterveräußert, unterlizenziert, vermietet oder kostenlos an einen Dritten weitergegeben werden. Dritter in diesem Sinne ist jede Person, die nicht unmittelbar für den Vertragspartner tätig ist. Auch die Veräußerung, Vermietung oder sonstige unentgeltliche oder entgeltliche Weitergabe des Nutzerkontos ist verboten. Die kostenlose Überlassung von smapOne-Apps an Dritte ist nur in den Fällen zulässig, in denen die Nutzung durch Dritte direkt den eigenen Geschäftszwecken des Unternehmens des Vertragspartners dient (z.B. Kundenzufriedenheitsumfragen o.ä.).

(3) Soweit der Vertragspartner gegen § 6 Ziffer (2) verstößt, kann smapOne den Vertrag unmittelbar fristlos kündigen.

§ 7 Kostenlose Nutzung der Plattform

(1) Die Erstellung einer smapOne-App und ihr Test sind für 999 Installationen pro Nutzerkonto kostenlos möglich. Dabei zählt nicht die Anzahl der im Benutzerkonto erstellten smapOne-Apps, sondern nur die Anzahl der auf mobilen Endgeräten installierten smapOne-Apps. Es ist also zu Testzwecken beispielsweise sowohl möglich, eine smapOne App zu erstellen und diese auf 999 verschiedenen Geräten zu installieren, als auch 999 verschiedene smapOne-Apps zu erstellen und jede dieser Apps auf genau einem von 999 verschiedenen mobilen Endgeräten zu installieren.

(2) Im Rahmen der kostenlosen Nutzung darf die smapOne-App nicht produktiv in einem Unternehmen eingesetzt werden. smapOne steht ein fristloses Kündigungsrecht des Vertrages zu, wenn eine smapOne-App im Rahmen der kostenlosen Testphase produktiv eingesetzt wird. Eine Verwendung einer smapOne-App zu Testzwecken ist gegeben, wenn der Einsatz der smapOne-App zur Prüfung und Bewertung der App auf ihre Gebrauchstauglichkeit für einen bestimmten Einsatzzweck oder zur zeitlich begrenzten Präsentation der Funktionsweise der smapOne-App in einem Unternehmen erfolgt. Eine produktive Verwendung der smapOne-App liegt vor, wenn der Zweck der Nutzung hauptsächlich darin besteht, einen Mehrwert für den Vertragspartner zu generieren.

(3) Soweit die Plattform kostenlos genutzt wird, ist smapOne nicht verpflichtet, die Plattform und die Server, auf denen das jeweilige Backend betrieben wird, mit einer bestimmten Verfügbarkeit vorzuhalten. smapOne ist zudem nicht verpflichtet, einen bestimmten Datendurchsatz in der Kommunikation zwischen smapOne-Basis-App und Backend der smapOne-Apps zu erreichen.

(4) Für den kostenlosen Test steht dem Vertragspartner ein Datenvolumen von 500 MB pro Monat zur Verfügung. Datenvolumen meint hierbei das Volumen der Daten, die zwischen smapOne-Basis-App und Backend versendet werden. Sobald das Volumen erreicht ist, kann der Zugriff auf das Backend im alleinigen Ermessen von smapOne eingeschränkt werden. Es

kann sein, dass durch eine eventuelle Einschränkung die smapOne-App nicht mehr adäquat betrieben werden kann. Durch das Buchen eines Tarifes gemäß § 8 wird die Einschränkung wieder aufgehoben.

(5) Für den kostenlosen Test stehen dem Vertragspartner 250 MB Speicherplatz auf einem Server für das Backend zur Verfügung, wobei die Verfügbarkeit des Servers nicht garantiert wird. Wird der Speicherplatz erreicht, können keine zusätzlichen Daten mehr gespeichert werden. Es obliegt in diesem Fall dem Account Owner Daten zu löschen, um wieder freien Speicherplatz zu erhalten. Sobald ein Tarif nach § 8 gebucht wird, steht mehr Speicherplatz zur Verfügung.

(6) Kostenlose Nutzerkonten, die über einen Zeitraum von drei Monaten nicht genutzt werden, können von smapOne nach vorheriger Ankündigung durch E-Mail gelöscht werden. Die in einem Nutzerkonto erstellten smapOne-Apps und die durch die Nutzung der smapOne-Apps erstellten Daten gehen dabei dauerhaft verloren.

§ 8 Kostenpflichtige Nutzung; Tarife; Vertragslaufzeit

(1) Der produktive Einsatz einer smapOne-App löst die Kostenpflicht aus. Auf der Plattform kann der Vertragspartner in diesem Fall aus seinem kostenlosen Vertrag in den kostenpflichtigen Vertrag wechseln. Hierbei werden folgende Leistungen bereitgestellt

Paket Anzahl Nutzer Datendurchsatz pro Monat Speicherplatz auf Server Nutzungsgebühr pro Nutzer pro Monat in EUR
Smart 1-10 2 GB 1 GB 20,–
Business* ab 10 5 GB 2,5 GB auf Anfrage
Enterprise* ab 251 auf Anfrage auf Anfrage auf Anfrage

*Genaue Informationen über Business- und Enterprise-Pakete erteilen wir gern unter beratung@smapone.com oder 0511 874 26 847.

(2) Die Buchung eines Tarifes erfolgt zunächst für eine Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr. Soweit der Vertragspartner nicht mit einer Frist von einem (1) Monaten vor Ablauf des Vertragszeitraumes schriftlich kündigt, verlängert sich der Vertrag mit dem entsprechenden gebuchten Tarif zu den dann gültigen Tarifkonditionen jeweils um ein Jahr. Die Tarifkonditionen können jederzeit auf https://www.smapone.com eingesehen werden. Wenn die Zahlungsverpflichtung nach den neuen Tarifkonditionen die für den jeweiligen Vertragspartner bislang gültige Zahlungsverpflichtung um 6% oder mehr überschreitet, steht dem Vertragspartner ein fristloses Sonderkündigungsrecht zu, das bis zu 6 Wochen nach Anwendung des neuen Tarifes ausgeübt werden kann.

(3) Die Kosten für einen Tarif sind für ein Jahr im Voraus zu zahlen.

(4) Mit garantierter Erreichbarkeit des Servers ist die prozentuale Verfügbarkeit des Servers im Jahresdurchschnitt gemeint. Eine zusätzliche Nichterreichbarkeit der Server ist möglich, soweit Wartungsarbeiten an den Servern notwendig sind

(5) Alle Lizenzgebühren, Preise und Vergütungen verstehen sich netto, zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer.

(6) Die Aufrechnung gegen die Zahlungsansprüche von smapOne ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen möglich.

(7) Gerät der Vertragspartner mit den nach diesem Vertrag geschuldeten Zahlungen in Verzug, ist smapOne berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten p. a. über dem jeweiligen Basiszinssatz geltend zu machen.

(8) Im Falle des Zahlungsverzuges des Vertragspartners ist smapOne berechtigt, die Nutzung der smapOne-App und das jeweilige Konto des Account Owners unverzüglich zu sperren.

§ 9 Support

(1) smapOne ist nicht verpflichtet, Produktunterstützung („Support„) bereitzustellen, weder für die Funktionalitäten der Plattform, noch für die Funktionalitäten der konkret erstellten smapOne-Apps. Sofern smapOne dennoch Support leistet, geschieht dies auf freiwilliger Basis.

(2) Der Abschluss eines separaten Supportvertrages, insbesondere zur Vereinbarung garantierter Reaktionszeiten, ist jederzeit möglich.

§ 10 Rechte des Vertragspartners bei Mängeln

(1) Im Rahmen einer kostenlosen Verwendung der Plattform ist smapOne nicht zur Behebung von Mängeln verpflichtet.

(2) smapOne ist verpflichtet, Mängel an der im Rahmen eines Tarifes gemäß § 8 zu Verfügung gestellten Software zu beheben. Software meint im Rahmen von § 10 das Backend einer smapOne-App, die smapOne-Basis-App und die Plattform.

(3) Die Behebung von Mängeln erfolgt nach Wahl von smapOne durch kostenfreie Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

(4) Mängel der Software sind nur dann gegeben, wenn einzelne Funktionalitäten der smapOne-Apps, welche laut der Angaben der Plattform in eine smapOne-App integriert werden können, nicht so funktionieren, wie dies in der Plattform erläutert wird. smapOne sichert nicht die bestimmte Einsatztauglichkeit einer individuell erstellten smapOne-App zu einem bestimmten Zweck zu. Der Kunde ist selbst für die Einsatztauglichkeit der durch ihn erstellten smapOne-Apps verantwortlich. Es wird dem Kunden empfohlen, smapOne-Apps ausgiebig zu testen, bevor er einen kostenpflichtigen Tarif gemäß § 8 wählt. Die eventuelle Untauglichkeit einer smapOne-App zu einem bestimmten Einsatzzweck stellt keinen Mangel dar.

(5) Eine Kündigung des Vertragspartners gem. § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst zulässig, wenn smapOne ausreichende Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist. Von einem Fehlschlagen der Mängelbeseitigung ist erst auszugehen, wenn diese unmöglich ist, wenn sie von smapOne verweigert oder in unzumutbarer Weise verzögert wird, wenn begründete Zweifel bezüglich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn aus anderen Gründen eine Unzumutbarkeit für den Vertragspartner gegeben ist.

(6) Die Rechte des Vertragspartners wegen Mängeln sind ausgeschlossen, soweit dieser ohne Zustimmung von smapOne Änderungen an der Software (außerhalb der bereitgestellten Änderungsmöglichkeiten auf der Plattform) vornimmt oder vornehmen lässt, es sei denn, der Vertragspartner weist nach, dass die Änderungen keine für smapOne unzumutbaren Auswirkungen auf Analyse und Beseitigung der Mängel haben. Die Rechte des Vertragspartners wegen Mängeln bleiben unberührt, sofern der Vertragspartner zur Vornahme von Änderungen, insbesondere im Rahmen der Ausübung des Selbstbeseitigungsrechts gem. § 536 a Abs. 2 BGB, berechtigt ist und diese fachgerecht ausgeführt sowie nachvollziehbar dokumentiert wurden.

§ 11 Haftungsbeschränkungen

(1) Es liegt in der Verantwortung des Vertragspartners im Rahmen der Testphase der selbst erstellten smapOne-App zu prüfen, ob sich aus dem Einsatz der smapOne-App Risiken für die eigenen Rechtsgüter und für Rechtsgüter dritter Personen ergeben können. SmapOne ist für die Zurverfügungstellung der Plattform verantwortlich und kann nach den nachfolgenden Bedingungen haftbar sein, wenn die Plattform, die smapOne-Basis-App oder das Backend nicht zur Verfügung steht und daraus ein Schaden resultiert. Für sämtliche Schäden, die im Rahmen der Nutzung der smapOne-App selbst erfolgt, ist der Vertragspartner selbst verantwortlich und eventuell auch Dritten gegenüber haftbar. Dies gilt insbesondere auch für Verdienstausfallschäden.

(2) Ferner obliegt es der Verantwortung der Vertragspartner zu prüfen, ob die durch ihn erstellte App für die gewünschten Einsatzzwecke anwendbar ist. smapOne ist vor diesem Hintergrund nicht zur Leistung von Schadensersatz verpflichtet, soweit der Schaden aus Entwicklungskosten für eine App besteht, die anstelle der durch den Vertragspartner erstellten smapOne-App eingesetzt wird.

(3) smapOne haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen jeweils unbeschränkt für Schäden

(a) aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung bzw. sonst auf vorsätzlichem oder fahrlässigem Verhalten von smapOne oder ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen;

(b) wegen des Fehlens oder des Wegfalls einer zugesicherten Eigenschaft bzw. bei Nichteinhaltung einer Garantie;

(c) die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung bzw. sonst auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von smapOne oder ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

(4) smapOne haftet unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Pflichten durch smapOne oder durch einen ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Pflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf.

(5) smapOne haftet für sonstige Fälle leicht fahrlässigen Verhaltens begrenzt auf das sechsfache der monatlichen Lizenzgebühren je Schadensfall.

(6) Die verschuldensunabhängige Haftung von smapOne nach § 536 a Abs. 1, 1. Alternative BGB wegen Mängeln, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden sind, ist ausgeschlossen.

(7) smapOne haftet bei einfach fahrlässig verursachtem Datenverlust nur für den Schaden, der auch bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger, der Bedeutung der Daten angemessener Datensicherung durch den Kunden angefallen wäre; diese Begrenzung gilt nicht, wenn die Datensicherung aus von smapOne zu vertretenden Gründen behindert oder unmöglich war.

(8) Die vorstehenden Bestimmungen gelten sinngemäß auch für die Haftung von smapOne im Hinblick auf den Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

(9) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

§ 12 Vertragslaufzeit, Beendigung des Vertragsverhältnisses

(1) Das Vertragsverhältnis beginnt mit der Erstellung eines Nutzerkontos und hat eine Laufzeit von einem Jahr. Es verlängert sich, sofern es nicht von einer der Parteien zum jeweiligen Ende der Laufzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt wird, automatisch um weitere 12 Monate. Soweit der Vertragspartner während der Vertragslaufzeit einen Tarif nach § 8 wählt, beginnt die Vertragslaufzeit von neuem für eine Mindestdauer von einem Jahr.

(2) Das Recht jeder Partei zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(3) Eine Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(4) Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Vertragspartner sämtliche Kopien der smapOne-Apps vollständig und endgültig zu löschen.

(5) Jede Nutzung der smapOne-Apps nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist unzulässig.

(6) Bei einer Beendigung des Vertragsverhältnisses werden die smapOne-Apps und die Daten auf dem Backend unwiederbringlich gelöscht. Es obliegt jedem Vertragspartner regelmäßig Datensicherungen zu unternehmen.

§ 13 Salvatorische Klausel

(1) Sollte eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen der Nutzungsbedingungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Bestimmung als vereinbart gelten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Die Wirksamkeit von Verträgen, die mit diesen Nutzungsbedingungen im Zusammenhang stehen, bleibt unberührt.

§ 14 Sonstige Vereinbarungen

(1) Diese Nutzungsbedingungen unterliegen dem deutschen Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Hannover.

Support-Hotline

Der First Level Support stellt die Erreichbarkeit über das Ticketsystem der logistics mall sicher. 

Eingehende Tickets werden vom Support-Team der logistics mall in folgenden Schritten bearbeitet.

  1. Einstellen eines Support-Tickets durch den Kunden
  2. Klassifizierung des Fehlers gemäß A, B, C,  D durch das Support-Team
  3. Es erfolgt eine Rückmeldung an den Kunden
  4. Entstörung (ggfs. unter Eskalation an den Anbieter) durch das Support-Team
  5. Rückmeldung an den Kunden

Leistungsdaten

Erreichbarkeit

24/7
(Entgegennahme des Tickets)

Reaktionszeit

In der Regel bearbeiten wir Ihre Anfrage innerhalb unserer Bürozeiten
Werktags, Montags bis Freitags 8:00 bis 17:00 Uhr

Wiederherstellungszeit

-/- 
(Garantierte Reaktions- und Wiederherstellungszeiten bieten wir Ihnen gerne separat an)

 

Fehlerklassen

Fehlerklasse A

Betriebsverhindernder Mangel für den kein akzeptabler Workaround existiert.
Praktisch steht die Software nicht zur Verfügung, ein ordnungsgemäßes Arbeiten ist nicht möglich.

Fehlerklasse B

schwerer betriebsbehindernder Mangel, für den ein Workaround existiert, der erheblichen Mehraufwand verursacht.
Das Arbeiten mit der Software ist in einem wichtigen Teilbereich nicht oder nur eingeschränkt möglich

Fehlerklasse C

leicht betriebsbehindernder Mangel.

Das Arbeiten mit der Software ist in einem wichtigen Teilbereich eingeschränkt oder nur mit verhältnismäßig geringem Mehraufwand möglich. Die Kernfunktionalität steht zur Verfügung.

Fehlerklasse D

nicht betriebsbehindernder Mangel

 

Nutzungsbedingungen und Leistungsbeschreibung:

Diese Nutzungsbedingungen für die smapOne Plattform („Nutzungsbedingungen“) regeln das rechtliche Verhältnis zwischen der smapOne AG, Hohenzollernstraße 47, 30161 Hannover („smapOne“) und den Unternehmen, welche die unter https://www.smapone.com durch smapOne betriebene App-Builder-Plattform („Plattform“) nutzen. Die Plattform ermöglicht die Erstellung von eigenen Applikationen durch die Nutzer, welche auf mobilen Endgeräten installiert und produktiv genutzt werden können („smapOne-Apps“).

§ 1 Nutzerkonto

(1) Um die Plattform nutzen zu können, muss ein Nutzerkonto angelegt werden. Durch das Anlegen eines Nutzerkontos kommt ein Vertrag über die Nutzung der Plattform nach diesen Nutzungsbedingungen zwischen smapOne und dem Unternehmen zustande, für welches das Nutzerkonto angelegt wird („Vertragspartner“).

(2) Das Nutzerkonto muss im Rahmen der Erstellung einer Person, die als Arbeitnehmer des Vertragspartners angestellt sein muss („Account Owner“), zugeordnet werden. Für jeden Account Owner, der auf der Plattform smapOne-Apps erstellt, ist ein separates Nutzerkonto notwendig.

(3) In Urlaubszeiten und während krankheitsbedingter Abwesenheit ist die Verwendung dieses Nutzerkontos durch einen vom Vertragspartner bestimmten Vertreter zulässig. Sollte ein Account Owner dauerhaft seine Tätigkeit für den Vertragspartner beenden oder auf einen anderen Arbeitsplatz des Vertragspartners wechseln, welcher der weiteren Tätigkeit als Account Owner im Wege steht, kann der Vertragspartner den Account an einen neuen Account Owner übergeben. Der neue Account Owner ist verpflichtet, die persönlichen Angaben in dem Account entsprechend zu aktualisieren.

(4) Die Anmeldung ist nur durch bzw. im Auftrag von Unternehmern im Sinne des § 13 BGB gestattet.

§ 2 Funktionalitäten der Plattform; Verantwortung des Vertragspartners für User

(1) Die Plattform ermöglicht es, individuelle smapOne-Apps aus vorgefertigten Bestandteilen zu erstellen. smapOne behält sich ausdrücklich vor, nach freiem Ermessen über das Angebot einzelner Funktionalitäten der Plattform zu entscheiden, sofern diese nicht ausdrücklich als Eigenschaft der Plattform auf der Internetseite www.smapOne.com benannt wurden.

(2) Die smapOne-Apps können einem Endnutzer („User“) zur Nutzung auf einem mobilen Endgerät zur Verfügung gestellt werden („Deployment“). Hierzu kann der Account Owner über die Plattform eine E-Mail an den User senden, welche einen Link zum Starten des Downloads der smapOne-App enthält. Zusätzlich zu der smapOne-App ist eine Standardsoftware von smapOne, die so genannte „smapOne-Basis-App“, zum Betrieb der smapOne-Apps notwendig, die jederzeit kostenlos über den App-Store des jeweiligen mobilen Endgeräts heruntergeladen werden kann.

(3) Der Vertragspartner ist für die Nutzung der smapOne-Apps verantwortlich. Insbesondere muss der Vertragspartner selbstständig prüfen, ob er durch die Zurverfügungstellung der smapOne-App ein Telemedium im Sinne des Telemediengesetzes („TMG“) betreibt. Es obliegt dem Vertragspartner, ein eigenes Impressum nach §§ 5 und 6 TMG bereitzustellen.

(4) Zu jeder smapOne-App gehört neben der smapOne-Basis-App ein Teil der Software, die auf einem Server abläuft („Backend“). Zum Betrieb des Backends stellt smapOne tarifabhängig bestimmte Serverkapazitäten zur Verfügung (Siehe § 8). Das Backend einer smapOne-App kann nur auf Servern von smapOne betrieben werden. Zugriff auf das Backend hat jeweils nur der Account Owner.

§ 3 Verantwortlichkeit bezüglich personenbezogener Daten der User

(1) smapOne erhebt im Rahmen des Betriebs der Plattform ausschließlich diejenigen Daten, die zum Betrieb der Plattform zwingend notwendig sind. Weitere Informationen hierzu finden Sie in den „Hinweisen zum Datenschutz beim smapOne-Apps“ auf www.smapone.com.

(2) Im Rahmen der kostenlosen Nutzung nach § 7 ist es dem Vertragspartner untersagt, weitere personenbezogene Daten zu erheben und im Backend zu speichern.

(3) Soweit der Vertragspartner im Rahmen der kostenpflichtigen Nutzung gem. § 8 seine smapOne-App so einrichtet, dass personenbezogene Daten erhoben und im Backend gespeichert werden, ist der Vertragspartner die verantwortliche Stelle im Sinne von § 3 Abs. 7 BDSG in Bezug auf die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung dieser Daten. Es obliegt dem Vertragspartner eventuell notwendige Einwilligungserklärungen der User einzuholen und eventuell notwendige Hinweise gemäß § 13 TMG zu erteilen.

(4) Wenn durch eine smapOne-App personenbezogene Daten im Auftrag eines Vertragspartners erhoben und im Backend gespeichert werden, die über die gemäß § 3 Ziffer (1) notwendigen Daten hinausgehen, muss der Vertragspartner zusätzlich mit smapOne einen Auftragsdatenverarbeitungsvertrag abschließen.

§ 4 Minimalanforderungen an mobile Endgeräte

(1) Die smapOne-Apps können auf sämtlichen gängigen mobilen Endgeräten betrieben werden, die auf der Liste getesteter Endgeräte auf unserer Homepage unter www.smapone.com aufgeführt sind.

(2) Da die Minimalanforderungen an die smapOne-Apps je nach Komplexität der Apps und Umfang der zu übertragenden Daten stark schwanken können,. garantiert smapOne keine bestimmten Antwortzeiten oder ähnliche Performanceindikatoren. Vor diesem Hintergrund liegt es in der Verantwortung des Vertragspartners im Rahmen des kostenlosen Testzugangs zu prüfen, ob die durch ihn erstellten smapOne-Apps für den angestrebten Einsatzzweck auf den zu verwendenden mobilen Endgeräten geeignet sind.

(3) Für den Betrieb der smapOne-Apps auf Endgeräten müssen diese Endgeräte zumindest zeitweise über eine Verbindung zum Internet verfügen, die einen Down- und Upload von Daten ermöglicht. Wenn der Vertragspartner eine smapOne-App datenintensiv gestaltet, kann es sein, dass eine Internetverbindung mit hohem Datendurchsatz zum reibungslosen Betrieb der smapOne-App erforderlich ist. Auch vor diesem Hintergrund liegt es in der Verantwortung des Vertragspartners im Rahmen des kostenlosen Testzugangs zu prüfen, ob die durch ihn erstellten smapOne-Apps für den angestrebten Einsatzzweck mit den vorhandenen Internetzugängen der mobilen Geräte betrieben werden können.

§ 5 Verpflichtungen des Vertragspartners bei Erstellung und Betrieb einer smapOne-App

(1) Der Vertragspartner muss sich bei der Erstellung und dem Betrieb von smapOne-Apps an Recht und Gesetz halten. Es ist insbesondere verboten, durch die smapOne-Apps wettbewerbswidrige Geschäftspraktiken durchzuführen oder durch die smapOne-Apps Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten zu begehen oder deren Begehung Vorschub zu leisten.

(2) Soweit der Vertragspartner eigene Grafiken, Videos, eigenen Content oder sonstiges geschütztes Material in eine smapOne-App integriert, muss er über die hierzu notwendigen Urheber-, Marken- und Designschutzrechte oder die ausreichenden Lizenzrechte verfügen.

(3) Es ist dem Vertragspartner verboten, die Software von smapOne zu verändern, es sei denn, dies erfolgt über die entsprechenden Funktionalitäten der Plattform.

(4) Es ist dem Vertragspartner verboten, die Software von smapOne zu dekompilieren, es sei denn, dies ist im Rahmen von § 69e UrhG gesetzlich gestattet.

(5) Soweit smapOne Kenntnis von einem rechtswidrigen Inhalt einer smapOne-App erlangt, wird smapOne diese und das entsprechende Nutzerkonto des Account Owners unverzüglich sperren.

(6) Sollte ein Dritter gegen smapOne eine Rechtsverletzung geltend machen, die auf einem zumindest leicht fahrlässigen Verhalten des Vertragspartners beruht, so stellt der Vertragspartner smapOne von allen hierdurch entstehenden Kosten, insbesondere Schadensersatzansprüchen, Verfahrenskosten und den Kosten einer angemessenen Verteidigung durch Rechtsanwälte, frei.

(7) Der Vertragspartner ist verpflichtet, smapOne Mängel der Software unverzüglich zu melden. Er wird hierbei die Hinweise von smapOne zur Problemanalyse im Rahmen des ihm Zumutbaren berücksichtigen und alle ihm vorliegenden, für die Beseitigung des Mangels erforderlichen Informationen an smapOne weiterleiten.

§ 6 Nutzungsrechte; Verbot der Weitergabe

(1) smapOne räumt dem Vertragspartner das einfache, nicht übertragbare Recht ein, die ihm überlassene Software (der jeweiligen smapOne-App und smapOne-Basis-App) im Objektcode sowie das Backend der smapOne-App und das smapOne-Portal für eigene Geschäftszwecke im Unternehmen des Vertragspartners nach Maßgabe dieser Nutzungsbestimmungen befristet auf die Dauer dieses Vertrages zu nutzen. Diese Nutzungsrechteeinräumung bezieht sich nicht auf die Third Party Software, die Bestandteil der smapOne-App, der smapOne-Basis-App und des Backends ist. Für die Third Party Software gelten eigene Nutzungsbestimmungen, die sich aus der Third Party Software List auf unserer Homepage ergeben. Für den Vertragspartner entstehen dadurch keine Nachteile. Der Vertragspartner erhält in jeden Fall ausreichend Rechte für die Verwendung der smapOne-App, der smapOne-Basis-App und des Backends gemäß den vorliegenden Nutzungsbedingungen.

(2) Die smapOne-Apps dürfen nicht weiterveräußert, unterlizenziert, vermietet oder kostenlos an einen Dritten weitergegeben werden. Dritter in diesem Sinne ist jede Person, die nicht unmittelbar für den Vertragspartner tätig ist. Auch die Veräußerung, Vermietung oder sonstige unentgeltliche oder entgeltliche Weitergabe des Nutzerkontos ist verboten. Die kostenlose Überlassung von smapOne-Apps an Dritte ist nur in den Fällen zulässig, in denen die Nutzung durch Dritte direkt den eigenen Geschäftszwecken des Unternehmens des Vertragspartners dient (z.B. Kundenzufriedenheitsumfragen o.ä.).

(3) Soweit der Vertragspartner gegen § 6 Ziffer (2) verstößt, kann smapOne den Vertrag unmittelbar fristlos kündigen.

§ 7 Kostenlose Nutzung der Plattform

(1) Die Erstellung einer smapOne-App und ihr Test sind für 999 Installationen pro Nutzerkonto kostenlos möglich. Dabei zählt nicht die Anzahl der im Benutzerkonto erstellten smapOne-Apps, sondern nur die Anzahl der auf mobilen Endgeräten installierten smapOne-Apps. Es ist also zu Testzwecken beispielsweise sowohl möglich, eine smapOne App zu erstellen und diese auf 999 verschiedenen Geräten zu installieren, als auch 999 verschiedene smapOne-Apps zu erstellen und jede dieser Apps auf genau einem von 999 verschiedenen mobilen Endgeräten zu installieren.

(2) Im Rahmen der kostenlosen Nutzung darf die smapOne-App nicht produktiv in einem Unternehmen eingesetzt werden. smapOne steht ein fristloses Kündigungsrecht des Vertrages zu, wenn eine smapOne-App im Rahmen der kostenlosen Testphase produktiv eingesetzt wird. Eine Verwendung einer smapOne-App zu Testzwecken ist gegeben, wenn der Einsatz der smapOne-App zur Prüfung und Bewertung der App auf ihre Gebrauchstauglichkeit für einen bestimmten Einsatzzweck oder zur zeitlich begrenzten Präsentation der Funktionsweise der smapOne-App in einem Unternehmen erfolgt. Eine produktive Verwendung der smapOne-App liegt vor, wenn der Zweck der Nutzung hauptsächlich darin besteht, einen Mehrwert für den Vertragspartner zu generieren.

(3) Soweit die Plattform kostenlos genutzt wird, ist smapOne nicht verpflichtet, die Plattform und die Server, auf denen das jeweilige Backend betrieben wird, mit einer bestimmten Verfügbarkeit vorzuhalten. smapOne ist zudem nicht verpflichtet, einen bestimmten Datendurchsatz in der Kommunikation zwischen smapOne-Basis-App und Backend der smapOne-Apps zu erreichen.

(4) Für den kostenlosen Test steht dem Vertragspartner ein Datenvolumen von 500 MB pro Monat zur Verfügung. Datenvolumen meint hierbei das Volumen der Daten, die zwischen smapOne-Basis-App und Backend versendet werden. Sobald das Volumen erreicht ist, kann der Zugriff auf das Backend im alleinigen Ermessen von smapOne eingeschränkt werden. Es

kann sein, dass durch eine eventuelle Einschränkung die smapOne-App nicht mehr adäquat betrieben werden kann. Durch das Buchen eines Tarifes gemäß § 8 wird die Einschränkung wieder aufgehoben.

(5) Für den kostenlosen Test stehen dem Vertragspartner 250 MB Speicherplatz auf einem Server für das Backend zur Verfügung, wobei die Verfügbarkeit des Servers nicht garantiert wird. Wird der Speicherplatz erreicht, können keine zusätzlichen Daten mehr gespeichert werden. Es obliegt in diesem Fall dem Account Owner Daten zu löschen, um wieder freien Speicherplatz zu erhalten. Sobald ein Tarif nach § 8 gebucht wird, steht mehr Speicherplatz zur Verfügung.

(6) Kostenlose Nutzerkonten, die über einen Zeitraum von drei Monaten nicht genutzt werden, können von smapOne nach vorheriger Ankündigung durch E-Mail gelöscht werden. Die in einem Nutzerkonto erstellten smapOne-Apps und die durch die Nutzung der smapOne-Apps erstellten Daten gehen dabei dauerhaft verloren.

§ 8 Kostenpflichtige Nutzung; Tarife; Vertragslaufzeit

(1) Der produktive Einsatz einer smapOne-App löst die Kostenpflicht aus. Auf der Plattform kann der Vertragspartner in diesem Fall aus seinem kostenlosen Vertrag in den kostenpflichtigen Vertrag wechseln. Hierbei werden folgende Leistungen bereitgestellt

Paket Anzahl Nutzer Datendurchsatz pro Monat Speicherplatz auf Server Nutzungsgebühr pro Nutzer pro Monat in EUR
Smart 1-10 2 GB 1 GB 20,–
Business* ab 10 5 GB 2,5 GB auf Anfrage
Enterprise* ab 251 auf Anfrage auf Anfrage auf Anfrage

*Genaue Informationen über Business- und Enterprise-Pakete erteilen wir gern unter beratung@smapone.com oder 0511 874 26 847.

(2) Die Buchung eines Tarifes erfolgt zunächst für eine Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr. Soweit der Vertragspartner nicht mit einer Frist von einem (1) Monaten vor Ablauf des Vertragszeitraumes schriftlich kündigt, verlängert sich der Vertrag mit dem entsprechenden gebuchten Tarif zu den dann gültigen Tarifkonditionen jeweils um ein Jahr. Die Tarifkonditionen können jederzeit auf https://www.smapone.com eingesehen werden. Wenn die Zahlungsverpflichtung nach den neuen Tarifkonditionen die für den jeweiligen Vertragspartner bislang gültige Zahlungsverpflichtung um 6% oder mehr überschreitet, steht dem Vertragspartner ein fristloses Sonderkündigungsrecht zu, das bis zu 6 Wochen nach Anwendung des neuen Tarifes ausgeübt werden kann.

(3) Die Kosten für einen Tarif sind für ein Jahr im Voraus zu zahlen.

(4) Mit garantierter Erreichbarkeit des Servers ist die prozentuale Verfügbarkeit des Servers im Jahresdurchschnitt gemeint. Eine zusätzliche Nichterreichbarkeit der Server ist möglich, soweit Wartungsarbeiten an den Servern notwendig sind

(5) Alle Lizenzgebühren, Preise und Vergütungen verstehen sich netto, zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer.

(6) Die Aufrechnung gegen die Zahlungsansprüche von smapOne ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen möglich.

(7) Gerät der Vertragspartner mit den nach diesem Vertrag geschuldeten Zahlungen in Verzug, ist smapOne berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten p. a. über dem jeweiligen Basiszinssatz geltend zu machen.

(8) Im Falle des Zahlungsverzuges des Vertragspartners ist smapOne berechtigt, die Nutzung der smapOne-App und das jeweilige Konto des Account Owners unverzüglich zu sperren.

§ 9 Support

(1) smapOne ist nicht verpflichtet, Produktunterstützung („Support„) bereitzustellen, weder für die Funktionalitäten der Plattform, noch für die Funktionalitäten der konkret erstellten smapOne-Apps. Sofern smapOne dennoch Support leistet, geschieht dies auf freiwilliger Basis.

(2) Der Abschluss eines separaten Supportvertrages, insbesondere zur Vereinbarung garantierter Reaktionszeiten, ist jederzeit möglich.

§ 10 Rechte des Vertragspartners bei Mängeln

(1) Im Rahmen einer kostenlosen Verwendung der Plattform ist smapOne nicht zur Behebung von Mängeln verpflichtet.

(2) smapOne ist verpflichtet, Mängel an der im Rahmen eines Tarifes gemäß § 8 zu Verfügung gestellten Software zu beheben. Software meint im Rahmen von § 10 das Backend einer smapOne-App, die smapOne-Basis-App und die Plattform.

(3) Die Behebung von Mängeln erfolgt nach Wahl von smapOne durch kostenfreie Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

(4) Mängel der Software sind nur dann gegeben, wenn einzelne Funktionalitäten der smapOne-Apps, welche laut der Angaben der Plattform in eine smapOne-App integriert werden können, nicht so funktionieren, wie dies in der Plattform erläutert wird. smapOne sichert nicht die bestimmte Einsatztauglichkeit einer individuell erstellten smapOne-App zu einem bestimmten Zweck zu. Der Kunde ist selbst für die Einsatztauglichkeit der durch ihn erstellten smapOne-Apps verantwortlich. Es wird dem Kunden empfohlen, smapOne-Apps ausgiebig zu testen, bevor er einen kostenpflichtigen Tarif gemäß § 8 wählt. Die eventuelle Untauglichkeit einer smapOne-App zu einem bestimmten Einsatzzweck stellt keinen Mangel dar.

(5) Eine Kündigung des Vertragspartners gem. § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst zulässig, wenn smapOne ausreichende Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist. Von einem Fehlschlagen der Mängelbeseitigung ist erst auszugehen, wenn diese unmöglich ist, wenn sie von smapOne verweigert oder in unzumutbarer Weise verzögert wird, wenn begründete Zweifel bezüglich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn aus anderen Gründen eine Unzumutbarkeit für den Vertragspartner gegeben ist.

(6) Die Rechte des Vertragspartners wegen Mängeln sind ausgeschlossen, soweit dieser ohne Zustimmung von smapOne Änderungen an der Software (außerhalb der bereitgestellten Änderungsmöglichkeiten auf der Plattform) vornimmt oder vornehmen lässt, es sei denn, der Vertragspartner weist nach, dass die Änderungen keine für smapOne unzumutbaren Auswirkungen auf Analyse und Beseitigung der Mängel haben. Die Rechte des Vertragspartners wegen Mängeln bleiben unberührt, sofern der Vertragspartner zur Vornahme von Änderungen, insbesondere im Rahmen der Ausübung des Selbstbeseitigungsrechts gem. § 536 a Abs. 2 BGB, berechtigt ist und diese fachgerecht ausgeführt sowie nachvollziehbar dokumentiert wurden.

§ 11 Haftungsbeschränkungen

(1) Es liegt in der Verantwortung des Vertragspartners im Rahmen der Testphase der selbst erstellten smapOne-App zu prüfen, ob sich aus dem Einsatz der smapOne-App Risiken für die eigenen Rechtsgüter und für Rechtsgüter dritter Personen ergeben können. SmapOne ist für die Zurverfügungstellung der Plattform verantwortlich und kann nach den nachfolgenden Bedingungen haftbar sein, wenn die Plattform, die smapOne-Basis-App oder das Backend nicht zur Verfügung steht und daraus ein Schaden resultiert. Für sämtliche Schäden, die im Rahmen der Nutzung der smapOne-App selbst erfolgt, ist der Vertragspartner selbst verantwortlich und eventuell auch Dritten gegenüber haftbar. Dies gilt insbesondere auch für Verdienstausfallschäden.

(2) Ferner obliegt es der Verantwortung der Vertragspartner zu prüfen, ob die durch ihn erstellte App für die gewünschten Einsatzzwecke anwendbar ist. smapOne ist vor diesem Hintergrund nicht zur Leistung von Schadensersatz verpflichtet, soweit der Schaden aus Entwicklungskosten für eine App besteht, die anstelle der durch den Vertragspartner erstellten smapOne-App eingesetzt wird.

(3) smapOne haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen jeweils unbeschränkt für Schäden

(a) aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung bzw. sonst auf vorsätzlichem oder fahrlässigem Verhalten von smapOne oder ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen;

(b) wegen des Fehlens oder des Wegfalls einer zugesicherten Eigenschaft bzw. bei Nichteinhaltung einer Garantie;

(c) die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung bzw. sonst auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von smapOne oder ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

(4) smapOne haftet unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Pflichten durch smapOne oder durch einen ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Pflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf.

(5) smapOne haftet für sonstige Fälle leicht fahrlässigen Verhaltens begrenzt auf das sechsfache der monatlichen Lizenzgebühren je Schadensfall.

(6) Die verschuldensunabhängige Haftung von smapOne nach § 536 a Abs. 1, 1. Alternative BGB wegen Mängeln, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden sind, ist ausgeschlossen.

(7) smapOne haftet bei einfach fahrlässig verursachtem Datenverlust nur für den Schaden, der auch bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger, der Bedeutung der Daten angemessener Datensicherung durch den Kunden angefallen wäre; diese Begrenzung gilt nicht, wenn die Datensicherung aus von smapOne zu vertretenden Gründen behindert oder unmöglich war.

(8) Die vorstehenden Bestimmungen gelten sinngemäß auch für die Haftung von smapOne im Hinblick auf den Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

(9) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

§ 12 Vertragslaufzeit, Beendigung des Vertragsverhältnisses

(1) Das Vertragsverhältnis beginnt mit der Erstellung eines Nutzerkontos und hat eine Laufzeit von einem Jahr. Es verlängert sich, sofern es nicht von einer der Parteien zum jeweiligen Ende der Laufzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt wird, automatisch um weitere 12 Monate. Soweit der Vertragspartner während der Vertragslaufzeit einen Tarif nach § 8 wählt, beginnt die Vertragslaufzeit von neuem für eine Mindestdauer von einem Jahr.

(2) Das Recht jeder Partei zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(3) Eine Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(4) Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Vertragspartner sämtliche Kopien der smapOne-Apps vollständig und endgültig zu löschen.

(5) Jede Nutzung der smapOne-Apps nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist unzulässig.

(6) Bei einer Beendigung des Vertragsverhältnisses werden die smapOne-Apps und die Daten auf dem Backend unwiederbringlich gelöscht. Es obliegt jedem Vertragspartner regelmäßig Datensicherungen zu unternehmen.

§ 13 Salvatorische Klausel

(1) Sollte eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen der Nutzungsbedingungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Bestimmung als vereinbart gelten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Die Wirksamkeit von Verträgen, die mit diesen Nutzungsbedingungen im Zusammenhang stehen, bleibt unberührt.

§ 14 Sonstige Vereinbarungen

(1) Diese Nutzungsbedingungen unterliegen dem deutschen Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Hannover.